06205/2816112 info@pb-steuerberatung.de öffnen Jetzt zu Facebook

Hinzuschätzung trotz “Döner-Krieg” möglich

Beim Betreiber einer Dönerbude fand eine Außenprüfung des Finanzamtes statt. Das Finanzamt schätze für die zurückliegenden Jahre massiv Umsatzerlöse zu, da das Verhältnis zwischen Wareneinkäufen und Dönerverkäufen nicht passte. Faktisch wurde dem Betreiber unterstellt, Schwarzgeld zu machen und Umsätze aus Dönerverkäufen teilweise nicht angegeben zu haben.

Dagegen klagte der Imbissbetreiber beim Finanzgericht Hamburg. Er gab an, auf Grund von massivem Preisdruck – einem sog. “Döner-Krieg” – die Speisen günstiger als die Konkurrenz verkaufen zu müssen und deshalb ein Umsatzrückgang bei gleichem Wareneinkauf zu verzeichnen wäre.

Die Finanzrichter prüften den Fall und kamen zu dem Ergebnis, dass der Imbissbetreiber seine Behauptungen nachweisen müsse. Auf Grund von massiven Mängeln der Kassenführung könne er das allerdings nicht und die Hinzuschätzung der Außenprüfung wäre in Ordnung.

Fazit: Fehler in der Kasse und in der Buchhaltung im Allgemeinen führen in der Praxis immer wieder zu teilweise massiven Hinzuschätzungen. Um diese Hinzuschätzungen zu vermeiden, ist eine saubere Buchhaltung unerlässlich. Die “Buchhaltung im Schuhkarton” funktioniert nicht mehr – sie ist ein gefundenes Fressen für die Betriebsprüfung. Diese Situation wird sich durch die GoBD noch weiter verschärfen und macht die Buchhaltung noch angreifbarer.

(GoBD: Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff)

Quelle: FG Hamburg, Urteil v. 23.02.2016 – 2 K 31/15; Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (X B 32/16)