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Schranke gegen “Steuertourismus” geplant

Einige Großkonzerne verlagern Ihre Steuerbelastung gerne ins “günstigere” Ausland – also in Länder, in denen wenig oder gar keine Steuern bezahlt werden. Das passiert häufig über sog. “Lizenzboxen”.

Der Trick dabei ist, dass z.B. ein Großkonzern, der seine Geschäfte und Umsätze in Deutschland generiert, seine Lizenzen und Patente an eine ausländische Tochterfirma auslagert, die in einem Land sitzt, in dem gar keine Steuer oder eine sehr geringe Steuer anfällt.
Durch Lizenzgebühren, die von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft gezahlt werden, wird die Steuer verlagert und Deutschland geht leer aus.

Beispiel:
Ein Konzern hat einen Gewinn von 10 Mio. EUR in Deutschland. Bei einem Steuersatz von ca. 30% müsste er 3 Mio. EUR Steuern in Deutschland zahlen.
Der Konzern gründet also eine Tochtergesellschaft im Ausland, wo der Steuersatz z.B. nur 5% beträgt und überträgt dieser Gesellschaft alle Patente und Lizenzen.
Nun stellt diese neu gegründete Tochtergesellschaft dem Konzern eine Rechnung über 10 Mio. EUR Lizenzgebühren.
Der Konzern in Deutschland hat damit 10 Mio. EUR Betriebsausgagaben und einen Gewinn von 0,00 EUR, d.h. der deutsche Staat geht leer steuerlich leer aus.
Die Tochtergesellschaft hat zwar Lizenzeinnahmen i.H.v. 10 Mio. EUR, versteuert diese aber im Ausland nur mit 5%.
Der Konzern würde in diesem Beispiel also durch Gründung dieser Lizenz-Tochtergesellschaft im Ausland 2,5 Mio. EUR Steuern sparen.

Dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sind solche Praktiken natürlich ein Dorn im Auge und durch einen neu geplanten § 4j EStG soll diesem “Lizenzbox-Modell” ein Riegel vorgeschoben werden.
Geplant ist, dass der Konzern die Lizenzgebühren, die ins Ausland verschoben werden, in Deutschland nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen darf, wenn die Gebühren im Ausland gar nicht oder niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung soll angenommen werden, wenn diese im Ausland weniger als 25% beträgt.

Wolfgang Schäuble will dadurch erreichen, dass Unternehmen Ihre Gewinne in Deutschland versteuern, wenn die Umsätze in Deutschland erzielt werden und nicht künstlich ins Ausland verschoben werden.
Der Finanzminister rechnet mit 30 Mio. EUR mehr Steuereinnahmen, wenn dieses Schlupfloch geschlossen wurde.

Quelle: Homepage des BMF