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Kassennachschau – jetzt wird’s ernst!

Welche Anforderungen muss eine Registrierkasse erfüllen, um von der Finanzverwaltung anerkannt zu werden? Wie muss eine Registrierkasse eingerichtet werden? Welche zusätzlichen Belege und Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Was muss ich beachten, wenn ich keine Registrierkasse führe, sondern eine sog. “offene Ladenkasse” habe?

Die Fortbildung, die wir am 28.11.2018 besucht haben, hat inhaltlich nicht viel Neues für uns gebracht, aber eines war sehr interessant:

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2018 nahezu keine Kassennachschau tatsächlich durchgeführt, da es dafür keine ausgebildeten Prüfer gab.

Inzwischen gibt es allerdings Spezialprüfer, die sich auf Kassensysteme und Kassensoftware spezialisiert haben, um z.B. Manipulationen am Betriebssystem zu entdecken.
Ab 2019 ist verstärkt mit Kassennachschauen zu rechnen, bei der i.d.R. zwei Prüfer unangemeldet in die Betriebe kommen – ein “normaler” Betriebsprüfer mit einem Kassenprüfer, der über die OFD Karlsruhe entprechend ausgebildet wurde.
Diese Prüfer haben das Recht, auf die Kassensysteme zuzugreifen – unabhängig davon, ob der Unternehmer selbst oder lediglich die Mitarbeiter vor Ort sind.

Bei Unregelmäßigkeiten in der Kasse kann sofort zur normalen Betriebsprüfung übergegangen werden, bei der erhebliche Hinzuschätzungen drohen können – ggfs. in Verbindung mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Prüfungsschwerpunkte werden bargeldintensive Betriebe wie Gastronomie, Einzelhandel, Bäcker, Metzger, Frisöre, Apotheken usw. sein.

Letztendlich ist es so:
Wer als Unternehmer immer noch keine ordnungsgemäße Barkasse führt, weil es zu aufwändig ist, dem ist im Falle einer Kassennachschau nur noch schwer zu helfen.
Das Risiko, wegen formaler Mängel in den Fokus einer Betriebsprüfung zu gelangen, ist inzwischen viel zu groß.

Wenn Sie wissen möchten, was Sie beachten müssen und welche rechtlichen Anforderungen an Sie und Ihre Kasse gestellt werden, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.