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Härtefallregelung wird nicht verlängert – 31.12.2016

Die Bundesregierung hat 2010 den bargeldintensiven Betrieben den Kampf angesagt – und somit dem Schwarzgeld im Einzelhandel, der Gastronomie usw.

Wie ich schon mehrfach hingewiesen hatte, müssen spätestens ab 01.01.2017 genutzte Registrierkassen GoBD-konform sein, d.h. es muss sichergestellt sein, dass sich die Kassen nicht manipulieren lassen und die Finanzverwaltung jederzeit Zugriff auf die in der Kasse gespeicherten Daten hat.

Es gibt eine Übergangsregelung bis 31.12.2016 – bis zu diesem Tag dürfen noch alte Kassen genutzt werden, die nicht den neuen Ansprüchen entsprechen. Ab 01.01.2017 müssen alte Kassen durch Software-Updates aufgerüstet werden oder durch Neuanschaffungen ersetzt werden. Diese Frist wird nicht verlängert!

Werden ab 2017 Registrierkassen verwendet, die nicht GoBD-konform sind, riskiert man, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätzt. Wer eine alte Kasse verwendet, dem wird generell unterstellt, er würde die Kasse manipulieren bzw. Schwarzgeld machen. Wenn der Unternehmer eine GoBD-konforme Kasse nutzt, genießt er zumindest bei Betriebsprüfungen einen Vertrauensvorsprung.

Welche Anforderungen ab 01.01.2017 an die Registrierkasse gestellt werden, hat der DStV in einem Artikel zusammen gefasst:

http://www.dstv.de/…/tb-149-16-me-vj-we-kassenrichtlinien20…

Wenn Sie wissen möchten, ob und in welchem Ausmaß Sie von der Umstellung betroffen sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir!