Ärgerlich – da wollen die Eltern ihren Sohn Medizin studieren lassen und er bekommt einfach keinen Studienplatz. Deshalb erhoben die Eltern in einem aktuellen Fall Kapazitätsklage, da einige Universitäten ihre Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft hätten und deshalb noch Studienplätze zur Verfügung stehen würden.
Diese Klage kostete mir..
Ärgerlich – da wollen die Eltern ihren Sohn Medizin studieren lassen und er bekommt einfach keinen Studienplatz. Deshalb erhoben die Eltern in einem aktuellen Fall Kapazitätsklage, da einige Universitäten ihre Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft hätten und deshalb noch Studienplätze zur Verfügung stehen würden.
Diese Klage kostete mir Gerichts- und Anwaltskosten immerhin mehr als 13.000 EUR.
Die Eltern machten diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Nach aktuellem Rechtsstand sind Prozesskosten jedoch nur noch dann abziehbar, wenn der Prozess geführt wird, um die Bedrohung der Existenz abzuwenden.
Laut der Aussage der Eltern sei das in ihrem Fall zutreffend, da die Existenzgrundlage des Sohnes durch das Medizinstudium geschaffen werden sollte.
Das Gericht sah das anders:
Die Existenzgrundlage des des Sohnes ist nicht schon deshalb bedroht, weil er nicht Medizin studiert.
Somit handelt es sich bei den Prozesskosten zu den “normalen” Aufwendungen für die Berufsausbildung.
Deshalb sind die Prozesskosten bereits durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag der Eltern abgegolten.
Quelle: FG Münster, Urteil v. 13.8.2019 – 2 K 3783/18 E (Revision wurde nicht zugelassen)
Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste nun über einen Fall entscheiden, der in meiner Beratungspraxis regelmäßig von Mandanten als “tolle Gestaltungsidee” angesprochen wird. Ist ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung anzuerkennen?
Ausgangslage:
Ein Paar (nicht verheiratet) wohnt gemeinsam in der Eigentumswohnung eines Partners.
Die..
Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste nun über einen Fall entscheiden, der in meiner Beratungspraxis regelmäßig von Mandanten als “tolle Gestaltungsidee” angesprochen wird. Ist ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung anzuerkennen?
Ausgangslage:
Ein Paar (nicht verheiratet) wohnt gemeinsam in der Eigentumswohnung eines Partners.
Die Wohnung verursacht laufende Kosten wie Schuldzinsen, Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer usw. Außerdem wurde die Wohnung mal angeschafft und hätte somit eine Abschreibung, wenn man die Wohnung irgendwie einkommensrelevant unterkriegen würde.
Steuerlich ist aber die Privatwohnung bzw. das Privathaus nahezu irrelevant.
Die (tolle?) Idee:
Der Eigentümer der Wohnung vermietet die Wohnung zu 50% an seine/n Lebenspartner/in – natürlich so günstig wie möglich, denn Einnahmen müsste man ja versteuern.
Im Gegenzug wären alle Kosten zu 50% als Werbungskosten abziehbar.
Im Idealfall entsteht ein Verlust aus der Vermietung und man hätte dadurch einen steuerlichen Vorteil.
Fazit:
Das funktioniert in der Regel leider nicht!
Zunächst einmal ist die verbilligte Vermietung von Wohnungen nur begrenzt möglich, da das Gesetz 66% der ortsüblichen Miete verlangt, wenn die Vermietung vollständig anerkannt werden soll.
Im Fall der Vermietung unter Lebenspartnern funktioniert aber selbst das nicht, selbst wenn die Vermietung zu einem ortsüblichen Mietzins durchgeführt wird.
Begründung des FG Baden-Württemberg:
– Die Vermietung hält keinem Fremdvergleich stand, da ein fremder Dritter kein Geld für die bloße Berechtigung der Mitbenutzung ohne Privatsphäre zahlen würde. Ein fremder Mieter möchte einen individuellen und abgrenzbaren Wohnraum.
– Das Paar gab zwar vor, dass jeder ein eigenes Schlafzimmer hätte – das konnte aber nicht glaubhaft dargestellt werden.
– Der Hauptgrund für das gemeinsame Wohnen ist die persönliche Beziehung bzw. die innere Bindung und nicht die Vermietungsabsicht.
– Die Zahlungen des einen Partners an den anderen sind als finanzielle Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung zu sehen – nicht als Miete.
– Somit sind die Aufwendungen für die Wohnung keine Werbungskosten und das Mietverhältnis ist nicht anzuerkennen.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.6.2019 – 1 K 699/19
In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit mit den Finanzämtern, ob bzw. ab wann hobbymäßig betriebene ebay-Auktionen gewerblich und damit steuerpflichtig werden.
Als Grundaussage aus den vergangenen Gerichtsurteilen kann man sagen: Wenn man nachhaltig tätig wird und wie ein Kaufmann auftritt, dann werden die Verkäufe gewerblich – das hat dann..
In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit mit den Finanzämtern, ob bzw. ab wann hobbymäßig betriebene ebay-Auktionen gewerblich und damit steuerpflichtig werden.
Als Grundaussage aus den vergangenen Gerichtsurteilen kann man sagen: Wenn man nachhaltig tätig wird und wie ein Kaufmann auftritt, dann werden die Verkäufe gewerblich – das hat dann nichts mehr mit privaten Verkäufen und Hobby zu tun.
In die gleiche Richtung geht ein aktuelles Urteil des Hessischen Finanzgerichts:
Eine Person kaufte in einem Zeitraum von fünf Jahren bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und versteigerte sie dann bei ebay – nach Angaben des Verkäufers als Hobby.
Das Finanzamt sah das anders:
In den fünf Jahren startete die Person über 3.000 Auktionen bei ebay und machte einen Umsatz von ca. 280.000,00 EUR – dafür wurden vier ebay-Accounts eingerichtet und zwei separate Girokonten eröffnet.
Für das Finanzamt eindeutig mehr als ein Hobby – deshalb wollte es für die die Auktionen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Dagegen klagte der ebay-Verkäufer mit den Argumenten, es wäre alles nur Hobby gewesen und er hätte das alles von zu Hause aus gemacht.
Mit Blick auf frühere Urteile war die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht überraschend:
Es handelte sich um eine gewerbliche Tätigkeit – Dauer und Intensität der Tätigkeit, Höhe der Umsätze, Beteiligung am Markt und Anzahl der Verkäufe gehen weit über Hobby hinaus.
Das Gericht hat zwar die Revision beim BFH zugelassen, aber meiner Einschätzung nach kann sich der ebay-Verkäufer die weiteren Gerichtskosten sparen. Für mich scheint der Fall eindeutig zu sein.
Letztendlich sollte man bei Online-Verkäufen im Vorfeld die Risiken prüfen, ob das Hobby zum Gewerbe werden könnte. Die Finanzverwaltung hat inzwischen viele Möglichkeiten, die Akivitäten auf den verschiedenen Online-Marktplätzen zu filtern und diese gezielt zu überprüfen.
Bei der Einschätzung, ob Ihr Hobby auch Hobby bleibt, helfe ich Ihnen natürlich gerne.
Quelle: Hessisches FG v. 19.07.2018 – 2 K 1835/16 (veröffentlicht Mai 2019)
Schul- und Hochschulunterricht unterliegen nach den Grundsätzen des UStG und der MwStSystRL nicht der Umsatzsteuer. Eine Fahrschule vertrat bereits vor einigen Jahren die Auffassung, dass auch Fahrschulunterricht generell umsatzsteuerfrei sein müsse, da es sich dabei um Schulunterricht handle.
Das sah die Finanzverwaltung anders.
Die Fahrschule klagte sich..
Schul- und Hochschulunterricht unterliegen nach den Grundsätzen des UStG und der MwStSystRL nicht der Umsatzsteuer. Eine Fahrschule vertrat bereits vor einigen Jahren die Auffassung, dass auch Fahrschulunterricht generell umsatzsteuerfrei sein müsse, da es sich dabei um Schulunterricht handle.
Das sah die Finanzverwaltung anders.
Die Fahrschule klagte sich in der Folge durch sämtliche Instanzen und der BFH hat zur Absicherung die Frage an die EU weitergereicht. Der EuGH sollte die MwStSystRL in diesem Punkt genauer erläutern.
Nun hat der EuGH dazu Stellung genommen:
Der Fahrschulunterricht ist ein spezialisierter Unterricht, der nicht den allgemeinen Charakter einer Schule oder Hochschule hat.
Somit bleibt Fahrschulunterricht auch weiterhin steuerpflichtig.
Spezialführerscheine, die nur für den Beruf gemacht werden (i.d.R. LKW-Führerscheine), bleiben davon allerdings ausgenommen.
Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 14.03.2019
Welche Anforderungen muss eine Registrierkasse erfüllen, um von der Finanzverwaltung anerkannt zu werden? Wie muss eine Registrierkasse eingerichtet werden? Welche zusätzlichen Belege und Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Was muss ich beachten, wenn ich keine Registrierkasse führe, sondern eine sog. “offene Ladenkasse” habe?
Die Fortbildung, die wir am 28.11.2018..
Welche Anforderungen muss eine Registrierkasse erfüllen, um von der Finanzverwaltung anerkannt zu werden? Wie muss eine Registrierkasse eingerichtet werden? Welche zusätzlichen Belege und Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
Was muss ich beachten, wenn ich keine Registrierkasse führe, sondern eine sog. “offene Ladenkasse” habe?
Die Fortbildung, die wir am 28.11.2018 besucht haben, hat inhaltlich nicht viel Neues für uns gebracht, aber eines war sehr interessant:
Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2018 nahezu keine Kassennachschau tatsächlich durchgeführt, da es dafür keine ausgebildeten Prüfer gab.
Inzwischen gibt es allerdings Spezialprüfer, die sich auf Kassensysteme und Kassensoftware spezialisiert haben, um z.B. Manipulationen am Betriebssystem zu entdecken.
Ab 2019 ist verstärkt mit Kassennachschauen zu rechnen, bei der i.d.R. zwei Prüfer unangemeldet in die Betriebe kommen – ein “normaler” Betriebsprüfer mit einem Kassenprüfer, der über die OFD Karlsruhe entprechend ausgebildet wurde.
Diese Prüfer haben das Recht, auf die Kassensysteme zuzugreifen – unabhängig davon, ob der Unternehmer selbst oder lediglich die Mitarbeiter vor Ort sind.
Bei Unregelmäßigkeiten in der Kasse kann sofort zur normalen Betriebsprüfung übergegangen werden, bei der erhebliche Hinzuschätzungen drohen können – ggfs. in Verbindung mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Prüfungsschwerpunkte werden bargeldintensive Betriebe wie Gastronomie, Einzelhandel, Bäcker, Metzger, Frisöre, Apotheken usw. sein.
Letztendlich ist es so:
Wer als Unternehmer immer noch keine ordnungsgemäße Barkasse führt, weil es zu aufwändig ist, dem ist im Falle einer Kassennachschau nur noch schwer zu helfen.
Das Risiko, wegen formaler Mängel in den Fokus einer Betriebsprüfung zu gelangen, ist inzwischen viel zu groß.
Wenn Sie wissen möchten, was Sie beachten müssen und welche rechtlichen Anforderungen an Sie und Ihre Kasse gestellt werden, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
Werden Zimmer über “airbnb” vermietet, erzielt man daraus Einkünfte, die der Einkommensteuer und evtl. auch der Umsatzsteuer unterliegen.
Da die deutsche Finanzverwaltung die Vermutung hat, dass viele Steuerpflichtige diese Einkünfte nicht angeben und damit eine Steuerhinterziehung begehen, hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Auskunftsersuchen an..
Werden Zimmer über “airbnb” vermietet, erzielt man daraus Einkünfte, die der Einkommensteuer und evtl. auch der Umsatzsteuer unterliegen.
Da die deutsche Finanzverwaltung die Vermutung hat, dass viele Steuerpflichtige diese Einkünfte nicht angeben und damit eine Steuerhinterziehung begehen, hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Auskunftsersuchen an Irland gerichtet, wo “airbnb” seinen Europa-Sitz hat, und verlangt die Herausgabe der Daten der registrierten und aktiven Vermieter aus Deutschland.
Generell gilt: Wenn man eine Steuerhinterziehung begangen hat, gibt es in Deutschland die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige – d.h. man bekommt keine Strafe, wenn man die Hinterziehung “beichtet” und die hinterzogenen Steuern bezahlt.
Voraussetzung der Strafbefreiung ist allerdings, dass die Hinterziehung noch nicht entdeckt wurde.
Damit lässt man den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
Für alle airbnb-Vermieter, die bisher ihre Einkünfte nicht erklärt haben, stellt sich nun die Frage, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist. Denn auch das Tätigwerden der irischen Finanzbehörde könnte bereits als Entdeckung gewertet werden – je nachdem wie tief die Prüfung dort betrieben wird.
Aktuell wissen wir nicht:
Wurde die irische Finanzbehörde schon tätig und wie intensiv prüft diese?
Werden nur Kundendaten oder auch Mieteinnahmen übermittelt?
Gab es schon Meldungen von Irland nach Deutschland?
Wie sind die Abläufe in den deutschen Finanzbehörden?
Wie gehen die verschiedenen Finanzämter bzw. Bundesländer mit der Bearbeitung um?
Da Selbstanzeigen im Finanzamt mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden sind als die Auswertung ausländischer Erkenntnisse, werden die Finanzämter wahrscheinlich mit der fristgerechten Selbstanzeige eher “kulant” umgehen – dies ist allerdings nur eine Vermutung.
Somit sollten airbnb-Vermieter, die ihre Einkünfte bisher nicht angegeben haben, schnell handeln und über eine Selbstanzeige nachdenken.
Je länger man abwartet, desto größer ist das Risiko der “Tatentdeckung” und somit das Risiko, dass man strafrechtlich belangt wird, weil die Selbstanzeige nicht mehr rechtzeitig abgegeben werden kann.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder über eine Selbstanzeige nachdenken, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ein Mann lädt seine Lebensgefährtin auf eine Kreuzfahrt ein – keine normale Kreuzfahrt, sondern eine Weltreise in einer Luxuskabine mit Butlerservice, die über fünf Monate dauert.
So weit, so gut…
Wenn da nicht das Finanzamt wäre, das behauptet, die Zuwendung der Reise würde der Schenkungsteuer unterliegen. Bei einem Reisepreis von knapp 500.000 Euro käme da einiges an..
Ein Mann lädt seine Lebensgefährtin auf eine Kreuzfahrt ein – keine normale Kreuzfahrt, sondern eine Weltreise in einer Luxuskabine mit Butlerservice, die über fünf Monate dauert.
So weit, so gut…
Wenn da nicht das Finanzamt wäre, das behauptet, die Zuwendung der Reise würde der Schenkungsteuer unterliegen. Bei einem Reisepreis von knapp 500.000 Euro käme da einiges an Schenkungsteuer zusammen.
Gut erholt von der Reise klagt der Mann gegen die Schenkungsteuer, die das Finanzamt von ihm bzw. seiner Lebensgefährtin haben wollte.
Das Finanzamt Hamburg musste nun entscheiden, ob das Finanzamt dem Paar die Reise vermiesen durfte, indem es Schenkungsteuer festsetzte.
Grundsätzlich liegt eine Schenkung vor, wenn der Beschenkte “bereichert” wird, also frei über die übertragene Sache oder Dienstleistung verfügen kann – das sahen die Richter hier nicht.
Die Lebensgefährtin konnte eben nicht frei über die Reise verfügen. Sie war “verpflichtet”, den “Schenker” zu begleiten, wenn sie die Kreuzfahrt machen wollte. Somit fand keine Vermögensmehrung bei der Lebensgefährtin statt und die Reise stellte lediglich eine Gefälligkeit des Klägers an die Lebensgefährtin dar.
Das Finanzgericht hat allerdings die Revision beim BFH zugelassen, d.h. das Urteil kann noch einmal überprüft werden.
Quelle: FG Hamburg, Urteil v. 12.06.2018 – 3 K 77/17
Ein Arbeitnehmer kann für die Fahrt zu seinem Arbeitsplatz (sog. erste Tätigkeitsstätte) eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Kilometer geltend machen. Das bedeutet, er bekommt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskostenabzug in seiner Einkommensteuer-Erklärung. Die Entfernungskilometer sind also i.d.R. die Hälfte der..
Ein Arbeitnehmer kann für die Fahrt zu seinem Arbeitsplatz (sog. erste Tätigkeitsstätte) eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Kilometer geltend machen. Das bedeutet, er bekommt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskostenabzug in seiner Einkommensteuer-Erklärung. Die Entfernungskilometer sind also i.d.R. die Hälfte der tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Ein Flugbegleiter hat nun beim Finanzgericht Münster geklagt, da er häufig an verschiedenen Tagen hin- und zurückfahren würde. Er war der Auffassung, er müsse zwei Mal die Entfernungspauschale bekommen, wenn er z.B. montags zu seinem Arbeitsplatz fährt aber erst mittwochs zurück komme.
Das Gericht sah das anders, was in meinen Augen auch korrekt ist:
– Die Entfernungspauschale ist nur einmal für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz anzusetzen – unabhängig davon, wann diese Fahrten durchgeführt werden.
– Würde der Flugbegleiter ein zweites Mal die Pauschale erhalten, nur weil die Rückfahrt an einem anderen Tag ist, würde das zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen führen – der Flugbegeliter ist ja wirtschaftlich nicht mehr belastet als ein Arbeitnehmer, der am gleichen Tag nach Hause fährt.
– Laut Auffassung des Gerichts lässt das Gesetz auch keine andere Deutung zu.
Letztendlich ist es also egal, wann man fährt. Pro Hin- und Rückfahrt zur ersten Tätigkeitsstätte wird die Entfernungspauschale nur einmal gezahlt.
Die zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 42/17 anhängig – d.h. der BFH könnte das Urteil des FG Münster noch kippen.
Quelle: FG Münster, Urteil vom 14.07.2017 – 6 K 3009/15 E
Pünktlich zur Oktoberfest- und Wasenzeit muss sich der BFH mit dem Verkauf von Brezen auf dem Oktoberfest befassen.
Es geht darum, ob die verkauften Brezen mit 7% oder 19% USt versteuert werden müssen.
Prinzipiell ist es folgendermaßen:
– Die Lieferung von Lebensmitteln ohne Dienstleistungselement ist im Allgemeinen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern...
Pünktlich zur Oktoberfest- und Wasenzeit muss sich der BFH mit dem Verkauf von Brezen auf dem Oktoberfest befassen.
Es geht darum, ob die verkauften Brezen mit 7% oder 19% USt versteuert werden müssen.
Prinzipiell ist es folgendermaßen:
– Die Lieferung von Lebensmitteln ohne Dienstleistungselement ist im Allgemeinen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern. Beispiele: Bratwurst-to-go, Eisverkäufer usw.
– Sind Dienstleistungselemente vorhanden (Bewirtung, Sitzgelegenheiten usw.) kann dieser Dienstleistungscharakter dazu führen, dass aus der “Lieferung von Lebensmitteln” eine sog. “sonstige Leistung” wird und somit dem Regelsteuersatz von 19% unterliegt. Beispiele: Essen im Restaurant, Cateringunternehmen mit Bedienungen usw.
Wie sieht es aber bei einem “Brezenläufer” beim Oktoberfest aus?
Der Brezenverkäufer war überzeugt, er liefere nur die Brezen ohne weitere Dienstleistung – Folge: 7% USt
Das Finanzamt sagte, er nutze ja die Infrastruktur auf der Wies’n, also die Bierbänke, Unterhaltung, Musik usw. Dadurch hätte das schon einen Event- und somit Dienstleistungscharakter – Folge: 19% USt
Das Finanzgericht München gab in erster Instanz dem Finanzamt recht (FG München v. 22.02.2017 – 3 K 2670/14).
Dagegen legte der Brezenverkäufer Revision ein, die nun vom BFH entschieden wurde (Revision unter BFH – V R 15/17). Der BFH entschied, dass es zwar eine Infrastruktur auf der Wies’n gäbe, die prinzipiell zu einer sonstigen Leistung führen könne, diese Infrastruktur aber nicht dem “Brezenläufer” zuzurechnen sei, da sie ihm nicht gehöre. Somit liefere er nur die Brezen und es bleibt im entschiedenen Fall bei der ermäßigten Besteuerung von 7% USt.
Wenn man Steuern für vergangene Jahre bezahlen muss, will das Finanzamt ab dem 16. Monat zusätzlich 6% Zinsen pro Jahr – so steht es in der Abgabenordnung.
Im Gegenzug erhält man aber für Erstattungen ab dem 16. Monat diesen Zinsbetrag auch gutgeschrieben.
Die Einkommensteuer 2014 wird z.B. ab dem 01.04.2016 mit 6% pro Jahr verzinst, wenn sie verspätet bezahlt..
Wenn man Steuern für vergangene Jahre bezahlen muss, will das Finanzamt ab dem 16. Monat zusätzlich 6% Zinsen pro Jahr – so steht es in der Abgabenordnung.
Im Gegenzug erhält man aber für Erstattungen ab dem 16. Monat diesen Zinsbetrag auch gutgeschrieben.
Die Einkommensteuer 2014 wird z.B. ab dem 01.04.2016 mit 6% pro Jahr verzinst, wenn sie verspätet bezahlt oder erstattet wird. Auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen kommt es dabei nicht an – durch die Zinsen wird der sog. “Liquiditätsvorteil oder -nachteil” ausgeglichen.
In der heutigen Situation erscheinen 6% Zinsen als sehr hoch und es ist fraglich, ob der Zinssatz noch zeit- und somit verfassungsgemäß ist.
Diese Frage wurde nun in einer Musterklage, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt wurde, dem Finanzgericht Münster gestellt. Das FG Münster sieht kein Problem bei 6% Zinsen – andere Gerichte sahen das auch schon ähnlich, mit dem Argument, dass die Zinsen ja nicht einseitig, also nur bei Zahlungen ans Finanzamt, sondern auch bei Erstattungen gezahlt werden.
Das Urteil hat für die Praxis keine weitere Bedeutung, da es schon anhängige Verfahren beim BFH zu diesem Thema gibt – wenn Steuerzahlern die 6% Zinsen heute als zu hoch erscheinen, können sie Einspruch gegen die Bescheide mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen bis der BFH entscheidet. Dabei sollte auf dieses Aktenzeichen verwiesen werden: I R 77/15
Quelle: FG Münster, 10 K 2472/16 E